An Demenz erkrankt. Er war als Lehrer tätig und kann nicht mehr alles alleine erledigen. Sein Sohn hat eine Vorsorgevollmacht und unterstützt ihn. Er fühlt sich dadurch sicherer und weiß genau, wie er die Dinge im Sinne des Vaters erledigt.
Ehepaar, 57 und 62 Jahre
Durch eine gesundheitliche Störung war er nicht mehr in der Lage seine Rechtsgeschäfte zu tätigen. Ein Ehegatte ist nicht automatisch bevollmächtigt. In einer Vorsorgevollmacht hatten sie sich frühzeitig gegenseitig für den Fall des Falles bestimmt.
Dame 67, verwitwet
Tochter verheiratet und wohnt ca. 80 km entfernt. Sohn lebt auf Mallorca. Aufgrund der Entfernung befürchtet sie, dass niemand in der Nähe ist, falls ihr was passiert und sie zur Pflegepatientin wird. Mit einer Patientenverfügung hat sie sichergestellt, dass ihr Wille am Lebensende tatsächlich respektiert